Auszug aus den Anforderungen an Projektträger:
- Vor Erhalt des Antrags auf Unterstützung bei der LAG keine Verpflichtungen eingegangen sein (akzeptierte Kostenvoranschläge, verschickte Bestellformulare …)
- Erhalt einer öffentlichen französischen Ko-Finanzierung, ohne die kein Antrag auf europäische Finanzierung möglich ist. Die wichtigsten öffentlichen Ko-Finanzierungsstellen sind: Der französische Staat, die Region, die Departement, die Gemeindeverbände…
- Erbringen von Beweisen für eine angemessene Kostenberechnung der geplanten Ausgaben (Vergleich mehrerer Kostenvoranschläge, öffentliches Beschaffungswesen…)
- Information der LAG über allfällige Änderungen des Projekts (neue Lieferanten oder Materialien, Ausbau, Finanzierungsplan…)
- Möglichkeit zur Vorfinanzierung der zu erwartenden Kosten; die europäische Subvention erfolgt erst im Nachgang im Sinne einer Rückerstattung auf Präsentation von Belegen (quittierte Rechnungen, Bankauszüge als Beleg des erfolgten Aufwandes…)
- Kommunikation bezüglich der Beiträge LEADER an der Finanzierung des Projekts
- Verpflichtung, seine Investitionen während mindestens 5 Jahren nach Abschluss und Finanzierung des Projekts aufrechtzuerhalten